9:30 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis
Wir bitten die allgemeinen Abstands- und Hygiene-Regelungen einzuhalten.
Zur Regelung unserer Landeskirche:
Die Bestimmungen von § 12a der Ausführungsverordnung zur Kirchgemeindeordnung behalten ihre Gültigkeit.
Dies bedeutet, dass Gottesdienste in den Gebieten mit einer fünftägigen Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner unter zwingender Berücksichtigung folgender Aspekte möglich sind:
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist vor, während und nach dem Gottesdienst durchgängig verpflichtend, ausgenommen hiervon sind liturgisch Handelnde.
- Die Personenobergrenze ist auf die Hälfte der bisher in den Hygienekonzepten (anhand des Mindestabstandes von 1,50 Metern) festgelegten Personenobergrenzen unter Vergrößerung der Mindestabstände zu reduzieren. Alternativ kann die Personenobergrenze durch Erhöhung der Mindestabstände auf mindestens 2 Meter neu festgelegt werden.
- Die Dauer der Gottesdienste soll nicht mehr als 45 Minuten betragen.
- Der Gemeindegesang ist nur mit Mund-Nasen-Schutz möglich und auf ein Lied am Ende des Gottesdienstes beschränkt. Darüber hinaus ist die musikalische Ausgestaltung ohne Gesang bzw. Blasinstrumente möglich.
- Die Kontaktnachverfolgung ist weiterhin verpflichtend für alle Gottesdienste.
- In Abhängigkeit von der jeweils aktuellen Situation vor Ort kann es auch nötig sein, die Hygienekonzepte weiter anzupassen und z.B. auf gemeinschaftlichen Gesang völlig zu verzichten oder auf reine Onlineangebote bzw. das Angebot einer offenen Kirche auszuweichen.
- Die Hygienekonzepte sollen immer ermöglichen, dass Gottesdienststätten geöffnet bleiben und der Zugang zur persönlichen Andacht gewährleistet ist.